Mit einer SLAPP-Klage versuchte der in einschlägigen Kreisen bekannte A. Helios über seinen Anwalt G. Pankalla unserem Fraktionsvorsitzenden Olaf Schlösser wegen seinen Äußerungen in einer Stadtratssitzung abzumahnen. Das Landgericht Dortmund wies die Klage im Mai 2024 ab.
Aber Pankalla wollte noch eine weitere Runde im Gerichtssaal drehen und erhoffte sich mehr Erfolg beim Oberlandesgericht Köln. Dieses wies die Klage jedoch ebenfalls ab und beide Gerichte stellten klar, dass Äußerungen von Mitgliedern des Stadtrats, die in Ausübung ihres Mandats handeln, besonders privilegiert sind. Um die Freiheit des Mandats zu schützen, gelten dort – ebenso wie bei Abgeordneten – besonders hohe Anforderungen, um eine Äußerung untersagen zu können. Auch potenziell missverständliche Äußerungen sind grundsätzlich erlaubt. Ein Sieg für die Meinungsfreiheit, schliesslich steht das ‘R’ in Die PARTEI für Rechtsstaat.
Die Kosten der Verfahren hatte der Kläger zu tragen.
Mit besten Dank an GegenRechtsSchutz und FragDenStaat für die sehr gute, kompetente und schnelle Hilfe.
Die beiden Urteile im Wortlaut:
Klage gegen Ratsmitglied (Die Partei) abgewiesen: Gericht erlaubt Äußerung gegen Querdenker Helios