Gremium / Ausschuss:

Stadtrat

Datum: 

22. Mai 2025

Drucksache: 

3846925/1

UPDATE Anfrage: Einfluss des Verfassungsschutzes auf die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien

Folgende Anfrage zur Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit von Sitzungen, an denen gesichert Rechtsextreme teilnehmen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, haben wir für die nächste Ratssitzung eingebracht:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

da die Gesamtpartei der sogenannten Afd seit der Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet und entsprechend beobachtet werden darf, liegt der Verdacht nahe, dass eventuell auch einzelne Mitglieder des Stadtrates somit vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnten.

Dieser Verdacht begründet sich zusätzlich auf der mehrfachen expliziten und namentlichen Nennung des Fraktionsmitgliedes Matthias Helferich im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches bereits im Februar 2025 von Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Helferich war auch in der sogenannten Jugendorganisation Junge Alternative der Afd aktiv, die ebenfalls vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Liegen der Verwaltung Informationen vor, dass einzelne Mitglieder des Stadtrates oder einzelne Sachkundige Bürger:innen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen?

2. Inwiefern kann bei einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen gewahrt werden?

Olaf Schlösser
Fraktionsvorsitzender

Foto: Daniel Kubirski

Beschluss / Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage der Fraktion „Die Partei“ aus der Ratssitzung vom 22.05.2025 beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Der Verwaltung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Zu Frage 2: Die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen in § 48 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung NRW sowie in § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens obliegt die Herstellung der Nichtöffentlichkeit im Sitzungsraum der vorsitzenden Person des jeweiligen Gremiums, die zu diesem Zweck nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen sitzungsleitenden Maßnahmen treffen kann.

Thomas Westphal
Oberbürgermeister

Protokoll der Sitzung:

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