Gremium / Ausschuss:

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Datum: 

16. Juni 2021

Drucksache: 

Gute-Gebäude-Gesetz

2021-09-02 14.54.16

Gemeinsamer Antrag Die FRAKTION Die PARTEI & Fraktion DIE LINKE+

Gute Gebäude für Dortmund

1) Die Stadt Dortmund ist sich ihrer Verantwortung bewusst, auf kommunaler Ebene die Energiewende zu beschleunigen und kommt dieser Verantwortung durch konsequentes Handeln nach.

2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei Neubauten innerhalb neu aufzustellender Bebauungspläne der Einbau einer Solarstrom-, Solarwärmeanlage oder / und lokaler Speicher verpflichtend werden soll, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist.

3) Der Rat fordert die Verwaltung auf, hierzu eine Richtlinie zu entwickeln und sich dabei an die Regelungen in Tübingen anzulehnen. Die Richtlinie soll insbesondere auch die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Fassaden beleuchten und berücksichtigen, Vorteile von Flächen in Richtung Ost und West aufzeigen und den Einbau lokaler Stromspeicher beinhalten.

3.1) Fassaden sollen zunächst optional genannt werden. Lokale Speicher können auch gemeinsam mit mehreren Häusern errichtet werden, falls sich dies für einzelne Häuser nicht lohnt. Die Stadt soll in diesem Fall subventionierte oder kostenfreie Flächen bereitstellen. Die entwickelte Richtlinie wird Gremien und Rat zur Beratung, erforderlichenfalls Anpassung und schließlich Beschlussfassung vorgelegt.

4) Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Förderung von Wirtschaft und Handwerk beauftragt der Rat die Verwaltung damit, ein Konzept für ein Innovationszentrum Energiewende zu erarbeiten Ziel ist die Ansiedlung von Betrieben, die Dienstleistungen und Installation rund um die Ausstattung von Gebäuden mit Photovoltaik, Solarthermie und lokalen Speichern anbieten. So soll die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ansiedlung von Unternehmen zur Förderung der Energiewende, die verkürzten Wege durch lokale Anbieter und ein Austausch zwischen Kommune, Wirtschaft und Forschung angeregt und gestärkt werden.

Begründung
Dezentrale Erzeugung und Speicherung sind ein wichtiger Faktor, wenn die Energiewende gelingen soll. Mittlerweile stehen dafür Konzepte für Gebäude in jeder Größe und Nutzungsart zur Verfügung. Mit einem konsequenten Ausbau dezentraler Systeme werden Kosten für Stromtrassen verringert, Zeit für die Energiewende gewonnen und ein nachhaltiger Beitrag für den Klimaschutz geleistet. Die vorliegende Initiative unterstützt somit den Masterplan Energiewende und Insbesondere die Leistungsfähigkeit und die Bedeutung lokaler Speicher ist dabei aktuell zu wenig bekannt und wird daher vernachlässigt.

Vorbild für die Initiative sind die Stadt Tübingen sowie mehrere Bundesländer (BW Mai 2021: Koalitionsvertrag, S. 25). Auch der CDU/CSU-Klimakreis fordert den verpflichtenden Einbau von Photovoltaik bei Neubauten. Über eine entsprechende Bauvorschrift kann Dortmund Vorreiter nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der Ansiedlung entsprechender Unternehmen werden.

Aktuell gibt es häufig noch ein “Henne-Ei-Problem”: Wenn es lokal keine Anbieter innovativer Technik gibt, entsteht auch keine Nachfrage und ohne Nachfrage gibt es keine Anbieter. Hier kann Dortmund durch gezielte Bereitstellung von Gewerbeflächen für entsprechende Unternehmen steuernd und fördernd eingreifen.

Fassaden sind aktuell noch nicht in dem Maße wirtschaftlich, wie es bei Dächern der Fall ist. Jedoch kann es gut sein, dass sich dies bald ändert oder dass Menschen dies auch ohne wirtschaftlichen Vorteil realisieren wollen, um zum Klimaschutz beizutragen. Daher sind diese optional.

Auch lokale Speicher sind durch ihre geringe Verbreitung noch relativ teuer. Auch dies wird sich mit fortschreitender Verbreitung der Technik verbessern. Auch die Verbindung von aktuell häufig noch getrennten Innungen beispielsweise für die Installation komplexer und integrierter Energiesparkonzepte soll so gefördert werden.

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Beschluss / Antwort:

“Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darauf, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Verwaltung wird darum gebeten, in das Ergebnis ihrer Prüfung auch die Auswertung des neuen Bundesgesetzes (Klimaschutzsofortprogramm) einzubeziehen.”

Protokoll der Sitzung:

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