Gremium / Ausschuss:

Schulausschuss

Datum: 

24. März 2021

Drucksache: 

DS20222-21

Coronatests an Schulen

die-fraktion-corona

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Die FRAKTION Die PARTEI bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie viele positiv getestete Schüler*innen und Mitarbeiter*innen gab es bisher an Dortmunder Schulen?

2) Gab es größere Ausbrüche? Mussten Schulen komplett geschlossen werden? Falls ja: Welche? Wie lange?

3) Wie wurde an den Schulen getestet (z.B. alle Kinder und Mitarbeiter*innen oder nur Teilgruppen)?

4) Welche Teststrategie hatte das Gesundheitsamt bezüglich der Testungen? Wer wurde getestet (z.B. Sitznachbarn, Klassen oder ganze Schule)? Welche Teststrategie wird das Gesundheitsamt nach Eröffnung der Schulen verfolgen?

5) Wie ist der Stand der Leihgeräte für Schüler*innen? Wie viele wurden ausgegeben? Gab es Probleme mit den Leihverträgen? Wie wird die Internetverbindung im Distanzlernen für Kinder sichergestellt?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Rüding

Beschluss / Antwort:

1. Wie viele positiv getestete Schüler*innen und Mitarbeiter*innen gab es bisher an
Dortmunder Schulen?

Das Gesundheitsamt erstellt täglich ein Akutlagebild, in dem unter anderem steht, an welchen Dortmunder Schulen am jeweiligen Tag wie viele Infektionsfälle aufgetreten sind. Das sind tagesscharfe Erfassungen des Infektionsgeschehens an Schulen, die sich nicht aufsummieren lassen. Aus diesem Grund wird eine zeitlich fortlaufende Statistik zu den insgesamt positiv getesteten Schüler*innen und Mitarbeiter*innen in Schulen vom Gesundheitsamt nicht geführt.

2. Gab es größere Ausbrüche? Mussten Schulen komplett geschlossen werden? Falls ja:
Welche? Wie lange?

Seit Pandemiebeginn gab es einzelne größere Ausbrüche an verschiedenen Dortmunder Schulen, infolgedessen auch einzelne Schulen geschlossen werden mussten. Informationen dazu, welche Schulen seit Pandemiebeginn geschlossen wurden, findet man im täglich aktualisierten News Ticker zum Coronavirus der Stadt Dortmund (siehe:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=622746). In der Regel dauerten die Schulschließungen nicht länger als 1-2 Wochen.

3. Wie wurde an den Schulen getestet (z.B. alle Kinder und Mitarbeiter*innen oder nur
Teilgruppen)?

Die Containment-Arbeit an den Schulen erfolgte bis zu den Weihnachtsferien in der Weise, dass stets die vom Gesundheitsamt ermittelten engen Kontaktpersonen (Kontaktpersonen der Kategorie 1 nach den RKI-Richtlinien) der infizierten Person unter Quarantäne gestellt wurden und ihnen am Ende der Quarantänezeit eine Testung angeboten wurde. Seit Sommer 2020 ist dafür ein vom Gesundheitsamt beauftragtes Testmobil für Schulen und Kitas im Einsatz.

Noch vor den Osterferien wurde allen Schülerinnen und Schülern eine einmalige Selbsttestung (POC-Test) ermöglicht, die durch die einzelnen Schulen selbst organisiert wurden. Die Testung erfolgte durch die Schülerinnen und Schüler selbst im Klassenverband, also je Klasse unter Aufsicht und Anweisung des Lehrpersonals.

4. Welche Teststrategie hatte das Gesundheitsamt bezüglich der Testungen? Wer wurde getestet (z.B. Sitznachbarn, Klassen oder ganze Schule)? Welche Teststrategie wird das Gesundheitsamt nach Eröffnung der Schulen verfolgen?

Auf die Ausführungen unter TOP 3 wird verwiesen. Im Weiteren ist anzuführen, dass vor dem Hintergrund der aufgetretenen Virusvarianten mit höherer Ansteckungsfähigkeit das Gesundheitsamt seit dem 22.02.2021 eine veränderte Strategie verfolgt. Diese beinhaltet zum einen, dass in Dortmund alle Positiv-Tests aus Schulen grundsätzlich einer Mutations-PCR zugeführt werden, um mögliche Virusvarianten nachweisen zu können. Zum anderen gehören zur neuen Strategie verstärkte Testungen in Schulen sowie eine aktive Fallsuche.
Verstärkte Testung bedeutet, dass bei einem Infektionsfall in einer Gruppe oder Klasse sofort Testungen für die gesamte Gruppe bzw. Klasse (also nicht nur die engen Kontaktpersonen, sondern erweiterte Kontaktverfolgungen) angeboten werden. Zudem erfolgen die nächste Testung in der Mitte der Quarantänezeit und eine letzte Testung vor Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Zwischentestung dient dazu, den Anteil derer, die sich unerkannt angesteckt haben, besser erkennen zu können und damit die Gefährdung deutlich reduzieren zu können. Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen verlaufen SARS-CoV-2-Infektionen oft symptomfrei.
Das Gesundheitsamt begleitet die Wiederaufnahme des Schulbetriebes, indem zielgerichtet und deutlich verstärkt getestet wird. Sobald ein Infektionsfall vorliegt, wird verstärkt aktiv nach weiteren Fällen gesucht. Ziel dieser Strategie ist es, Infektionsgeschehen möglichst schnell mit den dafür notwendigen Maßnahmen eindämmen zu können.
Im Sinne der Präventivtestung kommt nach den aktuellen Landesvorgaben nun hinzu, dass nach den Osterferien bzw. darüber hinaus allen Schülerinnen und Schülern sowie den in Schulen Beschäftigten zwei Mal pro Woche eine Corona-Selbsttestung in Schulen ermöglicht werden soll. Nach aktueller Erlasslage besteht nunmehr auch eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler im Hybrid- und/oder Präsenzunterricht.
Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen ist das Testverfahren für die Grundschulen und die Förderschulen der Primarstufe neu und auch deshalb eine neue und weitere Herausforderung gerade mit Blick auf die Kinder dieser Altersgruppe. Der Start der Testungen in den Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich beginnt mit den
derzeit beschaffbaren Testmaterialien. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit, dass es bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten wird, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei werden alternative Testverfahren fortlaufend geprüft.

5. Wie ist der Stand der Leihgeräte für Schüler*innen?

Es wurden den Schulen bisher (Stand 29.3.2021) ca. 18.000 iPads zur Ausleihe an Schüler*innen ausgeliefert.

Wie viele wurden ausgegeben?

Nach Rückmeldungen der bisher belieferten Schulen wurde ein Großteil der Geräte ausgegeben. Die Entscheidung zum Verleih liegt bei der Schulleitung.
Eine Rückmeldung, wieviel Geräte in der Schule verbleiben und wieviel ausgeliehen wurden, wurde bisher nicht gefordert, um den Schulen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu ersparen.

Gab es Probleme mit den Leihverträgen?

Manche Eltern sind aufgrund der Haftungsbestimmungen nicht bereit den Leihvertrag einzugehen.

Wie wird die Internetverbindung im Distanzlernen für Kinder sichergestellt?

Dies liegt in der Eigenverantwortung der Eltern. Grundsätzlich haben alle Eltern die Möglichkeit zur Einrichtung eines Internetanschlusses mit WLAN. Die Finanzierung ist über einen monatlichen Anteil der SGBII-Leistung in Höhe von ca. 40 Euro (für Internet, Telefonanschluss und Handyvertrag) sichergestellt.“

Protokoll der Sitzung:

https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremniedweb1.nsf/dosysgremniedweb1.nsf/NiederschriftenWeb/8CD3786252FF630DC12587440053000C?OpenDocument

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