Gremium / Ausschuss:

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

Datum: 

13. April 2021

Drucksache: 

Kosten der Unterkunft

2021-09-02 14.54.16

Die FRAKTION bittet zu einer der nächsten Sitzungen um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie viele Personen erhalten in Dortmund Sozialleistungen, jedoch keine Kosten der Unterkunft, da sie über keinen festen Wohnsitz verfügen?

2) Wie viele weitere wohnungslose Menschen halten sich schätzungsweise regelmäßig in Dortmund auf, die gar keine Sozialleistungen erhalten, bei denen aber davon auszugehen ist, dass sie theoretisch dazu berechtig wären?

3) Wie lassen sich die Kosten für eine Übernachtung in der Männer/Frauenübernachtungsstätte aufschlüsseln?
Wie hoch sind z.B. die in den Kosten enthaltenen Beträge für eventuelle Verbrauchsgüter (Hygieneartikel, Nahrungsmittel, Kleider etc.), Personalkosten (SozialarbeitX, Reinigungskräfte etc.) und das Gebäude (Miete, Instandhaltung, Wasser, Strom etc.)?

Beschluss / Antwort:

Frage 1
Insgesamt erhalten in Dortmund 536 Personen Sozialleistungen, jedoch keine Kosten der Unterkunft, da sie über keinen festen Wohnsitz verfügen. 479 Menschen befinden sich im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, 57 Menschen im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.

Frage 2
Eine solche Schätzung ist nicht möglich.

Frage 3
Die Gebühren für die Unterbringung in den Notschlafstellen bemessen sich nach der Satzung der Stadt Dortmund einschließlich der Gebühren- und Benutzungsordnung für die Unterbringung von Zuwander*innen und Wohnungslosen.
Gemäß dieser Satzung ist für Selbstzahler*innen ein Betrag in Höhe von 6,55 Euro pro Nacht zu entrichten. Für Menschen, die Sozialleistungen erhalten, wird mit dem Sozialleistungsträger ein täglicher Betrag in Höhe von 13,11 Euro abgerechnet. In diesen Gebühren sind enthalten:

– Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
– Übernachtung sowie damit einhergehendes Material (Bett, neue Matratze, frisches Bettzeug, Spind und Unterbringung von Wertsachen)
– Nutzung der Küche und der Hygieneeinrichtung (WC, Dusche)
– Personalkosten für die Reinigung und Überwachung
– Soziale Arbeit (persönliche Beratungsgespräche, Begleitung zu Ämtern, Behörden etc.)

Zur konkreten Zusammensetzung der Kosten für eine Übernachtung in den Notschlafstellen wird auf die Kalkulation in der Drucksache Nummer 09761-17 verwiesen.”

Protokoll der Sitzung:

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