Gremium / Ausschuss:

Stadtrat

Datum: 

22. September 2022

Drucksache: 

Energiesperren und Energiearmut verhindern

Die-FRAKTION-Dortmund-Energie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der nächsten Ratssitzung:

Beschluss

Der Stadtrat möge Folgendes beschließen:

1. Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die von ihm in die Aufsichtsräte der Dortmunder Stadtwerke AG und DEW21 entsandten Aufsichtsrät:innen auf, bei der Geschäftsführung des Unternehmens darauf hinzuwirken, dass die DEW21 befristet bis zum Jahresende 2023 auf Energiesperren (Versorgungsunterbrechungen für Strom und Gas) verzichtet.

2. Der Oberbürgermeister wird ferner aufgefordert, im Zusammenwirken mit der Sparkasse Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG einen Nothilfefonds einzurichten, welcher dazu dienen soll, Dortmunder:innen, welche die Zahlung der hohen Energiepreise nicht leisten können, unbürokratisch zu helfen. Die Hilfe kann durch Zuschüsse und/oder zinslose Darlehen ermöglicht werden. Die Ausgestaltung soll im Zusammenwirken mit kommunalen Wohlfahrtsverbänden vorgenommen werden.

Begründung

Die DEW21 hat die Preise zum 1.08.2022 deutlich erhöht. Betrug der Gaspreis für die Kilowattstunde vor einem Jahr noch 9,246 Cent, so ist er ab August 2022 auf 14,829 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Hinzu kommt noch die Gasumlage von 2,41 Cent, so dass sich die Erhöhung auf 17,407 Cent je qm Wohnfläche belaufen.

Bei einem unterstellten Durchschnittsverbrauch von 140 kwh je qm Wohnfläche und einer Wohnungsgröße von 60 qm ergeben sich ab August 2022 monatliche Kosten von etwa 121,849 €. Für die Heizsaison zwischen Oktober und März sind das Wärmekosten von 852,943 €. Es ist offensichtlich, dass dies für viele Haushalte mit geringen Einkommen eine erhebliche Belastung darstellt.

Die Bundesregierung hat zur Entlastung bisher für Erwerbstätige einen einmaligen Zuschlag (“Energiepreispauschale”) von 300 € brutto beschlossen, der zum 1. September ausgezahlt werden soll. Leistungsempfänger:innen, die Grundsicherung erhalten, erhalten einen einmaligen Zuschlag von 200 €. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 100 € gezahlt. Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I erhalten 100 €. Wohngeldempfänger:innen erhalten einen Heizkostenzuschuss von 270 €, bei zwei Personen von 350 € und für jede weitere Person 70 €. [1] Bei einem alleinstehenden Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger in Dortmund könnte daher für die gesamte Heizsaison eine Lücke von etwa 300 bis 350 €, bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern von 50 bis 150 € entstehen. Die Bundesregierung hat zwar weitere Entlastungen versprochen, etwa eine Reform des Wohngeldes mit Heizkostenzuschuss sowie das Bürgergeld, deren Ausgestaltung steht jedoch noch aus.

Der Nothilfefonds erfolgt in Ausübung kommunaler Daseinsvorsorge, für alle Bürgerinnen und Bürger, die durch die Zahlung erhöhter Energiekosten sowie der Gasumlage die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit überschreiten. Zur Gewährung der Nothilfe ist auf die individuelle Leistungsfähigkeit der Betroffenen unter Berücksichtigung der Hilfen des Bundes und den Bestimmungen des SGB abzustellen. Nach dem Vorbild anderer Städte (Bsp. MVV Energie AG [2]) soll die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Zuwendung mit den kommunalen Trägern der Wohlfahrtsverbände abgestimmt werden.

Die Nothilfe kann als einmaliger Zuschuss oder als zinsloses Darlehen gewährt werden. Dafür sind Haushaltsmittel der Stadt Dortmund in Höhe von 100.000 € bereitzustellen. In gleicher Höhe sollte sich die Stadtwerke Dortmund AG an dem Fonds beteiligen. Zur Gewährung zinsfreier Kredite sind notwendige Vereinbarungen mit der Sparkasse Dortmund zu treffen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspaket-2026602 [1]

https://www.mvv.de/ueber-uns/engagement-fuer-die-region/nothilfefonds [2]

Beschluss / Antwort:

Protokoll der Sitzung:

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